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!!! Registrierkassenpflicht 2016 !!!
Für die in Kraft getretene Verordnung haben wir die passende Lösung für Sie. Weitere Informationen finden Sie im Bereich .. "Produkte / Registrierkassen" .. oder rufen Sie uns einfach an!
Unter der Registrierkassenpflicht versteht man die Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen.
Diese Verpflichtung besteht generell bei Überschreiten der Grenzen des § 131b Abs. 1 Z.2 Bundesabgabenordnung (BAO) ab 1. Jänner 2016
Ab 1. Jänner 2017 ist die Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zu versehen